Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus durch Sonderabschreibungen

Mit dem Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus will die Bundesregierung neue Mietwohnungen im unteren und mittleren Preissegment schaffen. Wer eine neue Mietwohnung baut oder im Jahr der Fertigstellung erwirbt, soll nach dem Gesetzentwurf 4 Jahre lang eine Sonderabschreibung von 5 Prozent neben der normalen Abschreibung von 2 Prozent als Werbungskosten geltend machen können.

Die Voraussetzungen:
Gefördert werden sollen Baumaßnahmen aufgrund eines nach dem 31.08.2018 und bis zum 31.12.2021 gestellten Bauantrags.
Die Sonderabschreibung wird nur gewährt, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.000 Euro je qm Wohnfläche nicht übersteigen.
Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung sind Kosten bis max. 2.000 Euro je qm Wohnfläche.
Außerdem muss der neue Wohnraum für mindestens 10 Jahre zu Wohnzwecken vermietet werden. Wird die Wohnung vorzeitig veräußert oder vom Eigentümer selbst genutzt, muss die Sonderabschreibung nachversteuert werden.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den obigen Ausführungen lediglich um einen Überblick über den Gesetzentwurf handelt und dass es sich noch nicht um ein endgültiges, verabschiedetes Gesetz handelt. Gerne steht Ihnen unser Büro für eine Beratung zum obigen Thema zur Verfügung.