Beantragung des sog. Baukindergeldes als Zuschuss für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern möglich

Ab sofort ist die Beantragung des sog. Baukindergeldes als Zuschuss für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern möglich

 

Antragsberechtigt ist:

  • jede natürliche Person, die Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden ist, bei der Kaufvertrag bzw. die Baugenehmigung nach dem 01.01.2018 und vor dem 31.12.2020 unterschrieben bzw. erteilt worden ist und
  • die selbst kindergeldberechtigt ist und
  • in deren Haushalt mindestens ein Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das im Haushalt eine Kindergeldberechtigung vorliegt und
  • deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet, wenn das Kind die oben genannten Bedingungen erfüllt. Das Einkommen ist der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang. Die Einkommensgrenze wird anhand der Einkommensteuerbescheide nachgewiesen.

 

Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland.

Ist bereits selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum zur Dauernutzung in Deutschland vorhanden, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld ausgeschlossen.

 

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren, über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren.

 

Der Zuschuss wird online bei der KFW im KfW Zuschussportal beantragt, nachdem Sie in das Wohneigentum eingezogen sind. Der Antrag muss spätestens 3 Monate nach Einzug in das selbstgenutzte Wohneigentum gestellt werden. Wird eine bisher selbstgenutzte, gemietete Wohnung erworben, muss der Antrag spätestens 3 Monate nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages gestellt werden.

 

Innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung muss die Einhaltung der Förderbedingungen nachgewiesen werden.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den obigen Ausführungen lediglich um einen groben Überblick handelt und eine frühzeitige detaillierte Beratung nicht ersetzen kann. Gerne steht Ihnen unser Büro für eine Beratung zum Baukindergeld zur Verfügung.